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Wie man einen Mustang selbst importiert

Ratgeber von Thomas Hüfner (Mustang Owners Club, 06236/55604) und Wolfgang Kohrn (Update 2008)
Auf vielfachen Wunsch gibt es hier ein paar nützliche Hinweise, auf die man beim Selbstimport von US-Mustangs achten muß und die Euch ggf. viel Geld sparen können. Dabei geht es in erster Linie um den neuen Mustang, den einige gerne als Zweitwagen hätten, aber auch für ältere Mustangs und unsere klassischen Ponys sind zahlreiche Hilfestellungen enthalten.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, bitte ggf. aktuellere Regularien über unser Forum www.mustang-inside.de nachfragen!
Foto: Selbst importierter 2008 GT von Anton Fuchs
Foto: Selbst importierter 2008 GT von Anton Fuchs

1. Die Gretchenfrage: Wo kaufe ich meinen Mustang in den USA?
Grundsätzlich ist dies eigentlich egal, aber es gibt doch ein paar Vorteile in bestimmten Staaten, die helfen, Kosten zu sparen: Die Verkaufssteuer (local tax) zwischen ca. 6 und 10% wird normalerweise in jedem Staat wie bei uns die Mehrwertsteuer fällig, aber entscheidend ist der Ort der Zulassung. Ein Händler darf bzw. muß nur auf der local Tax bestehen, wenn Ihr den Wagen in USA noch fahren wollt und ihn direkt zulasst. Wer zum Händler geht und ihn um die Abwicklung des Transportes zum nächsten Verschiffungshafens bittet oder einen Spediteur beauftragt, den Wagen dort abzuholen, muß keine Local Tax bezahlen. Die Local Tax ist in Delaware am günstigsten, CA (8,25%) New York (8,75%) und Louisiana (9%) am höchsten. In Utah werden Fahrzeuge vor Baujahr 77 pauschal als 500$-Wert behandelt und kosten nur 10$ Sales Tax, in Texas kosten Oldies nur 40$. In manchen Staaten ist die Local Tax zunächst zu entrichten, kann aber bei Ausfuhr auf Antrag erstattet werden (wenn nicht in USA zugelassen wurde). Allerdings kann diese Rückerstattung schon mal sehr mühsam sein, bis man sie hat.

Wer direkt ausführen möchte, wird sicherlich daran interessiert sein, die Transportkosten zu minimieren. Ein Transport von Salt Lake City (Utah) nach Los-Angeles kostet rund 300$ per Spedition. In Utah gibt es allerdings die Möglichkeit, für 96 Std. für 3,50$ ein Überführungsnummernschild zu bekommen. Der Computerausdruck wird einfach ins Fenster gehängt. Verlängerungen sollen auch möglich sein. Aus entfernungstaktischen Gründen kommt naturgemäß nur die Ostküste in Betracht und im besonderen natürlich die Nähe zu den Verschiffungshäfen. Newark und Long Island (NY) Baltimore/MD , Jacksonville/FL, Portsmouth/VA, Charleston/SC, usw. (s. Adressenliste) sind die bekanntesten und auch günstigsten, weil man hier auf diese Dinge eingerichtet ist. Es nutzt Euch nichts, wenn Ihr einen Seelenfrachter von einem kleinen Fischerhafen findet, der das Auto auf Deck parkt und der Wagen nach 4 Wochen total verrostet vom Seewasser in Bremerhaven ankommt.

Wichtig für den Kaufort ist noch, daß die neuen Mustangs der Generation IV und V in Massachusetts und New York die gleichen scharfen Abgaskontrollen passieren müssen wie in Kalifornien. Sie verfügen also über die gleichen Abgasanlagen und sind zur Vermeidung von Problemen mit dem Abgastest in Deutschland und natürlich zur Reinhaltung der Luft eher zu empfehlen.

Fahrzeuge aus Florida haben zudem meist keine heizbare Heckscheibe. Wer dort kauft, sollte sich vergewissern, daß diese als Option eingebaut ist.
Wer keinen Bekannten drüben hat und lieber einen sogenannten Locator in Anspruch nehmen will, muß mit ca. 300 bis 500$ rechnen. Hartmut Schouwer hatte schon mal so einen Vermittler genannt.Da gibts auch weitere Tipps für eine Vollrestauration. Sicher hilft der Vermittler auch bei neuen Mustangs. Auch Thomas Hüfner empfiehlt eine Adresse: Continental Cars Inc., P.O.Box1092, Virginia Beach, VA 23451, Tel. 001-757 425 0131, Fax: 001-757 491 1845. Frau Hofmann kann auch deutsch und ist bei der Beschaffung aller Ersatzteile (groß oder klein) behilflich. Wer es nicht direkt versuchen möchte, kann Thomas Hüfners Hilfe unter der oben genannten Rufnummer in Anspruch nehmen.

2. Welche Papiere brauche ich aus USA?
Bei Neufahrzeugen das ‘Certificate of Origin’, bei Gebrauchtwagen den ‘Title’ (eine Art Brief) und den Kaufvertrag aushändigen lassen. Das Smog Certificate gibt es auf Antrag von der EPA-Behörde (ggf. vom Händler besorgen lassen).

Ohne eine Adresse in den USA geht gar nichts. Die EPA schickt nichts außer Landes. Bei US-Zulassung ist das Smog Certificate nicht notwendig, aber hier in Deutschland solltet Ihr es haben. Übereinstimmung Fahrgestell-Nr. mit Title oder Certificate of Origin vor Ort überprüfen. Wer einen Locator oder einen Bekannten mit dem Kauf beauftragt hatte, sollte auch dessen Kaufvertrag als Kopie mitnehmen. Dies wird ggf. zur Beantragung des deutschen Briefes benötigt.

3. Kann ich Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer sparen, wenn ich den Wagen drüben fahre und ihn als Gebrauchtfahrzeug einführe?
10% Zoll in Deutschland und z.Zt. 19% Mehrwertsteuer müssen auch für einen gebrauchten Wagen entrichtet werden, aber die Höhe wird natürlich vom Verkehrswert berechnet. Eine Möglichkeit besteht darin, mit dem Händler einen Deal abzuschließen, bei dem Ihr den Wagen kauft. Entweder er läßt ihn vor Eurer Ankunft zu und Ihr kauft Ihn dann als "Gebrauchtwagen" mit einer entsprechend im Kaufvertrag niedriger angesetzten offiziellen Summe oder Ihr habt einen Bekannten drüben, der das Fahrzeug zunächst auf sich zuläßt und ein bißchen damit herum fährt. Wichtig ist die Glaubwürdigkeit, denn letztendlich kennt der Zollbeamte hier diese Machenschaften und ihn müßt Ihr überzeugen, daß das Fahrzeug gebraucht ist.

Wenn Ihr selbst erst im Urlaub damit in USA herumfahren wollt, spielt dies für den Zoll hier keine Rolle, es sei denn, Ihr fahrt mindestens ein Jahr mit dem Fahrzeug und könnt einen Wohnsitz angeben, an dem Ihr angeblich 12 Monate gewohnt habt (Adresse von Bekannten reicht). Dazu braucht Ihr einen Stempel in Eurem Reisepaß und irgendeine Bestätigung des Arbeitgebers oder einer Uni, die beweisen, daß Ihr selbst 12 Monate drüben ward. Dann besteht hier die Möglichkeit, das Fahrzeug als Umzugsgut mit nach Deutschland zu nehmen. Wer das Fahrzeug dann eingeführt hat, darf es 3 Jahre lang nicht verkaufen, oder er muß nachverzollen.

Folgende E-Mail erreichte uns am 21.01.1998 direkt aus Seattle, die wir als Info weitergeben möchten:
Teilweise korrigiert durch Anton Fuchs im November 2008
Man muss laut aktuellen Gesetzen mindestens 12 Monate in den USA gelebt haben und die Waren, die man als Umzugsgut mit nach Deutschland nehmen will, mindestens 6 Monate besessen haben, bzw. beim Fahrzeug auf den eigenen Namen angemeldet haben.
Ich weiß dies aus eigener Erfahrung, da ich mich lange damit beschäftigt habe und mir auch einen 2008 Ford Mustang GT diesen August aus den USA mit nach Deutschland genommen habe. Anton Fuchs

Hier die Original Info von Daniel Feussner
Sehr interessant und vor allem gut fand ich die Importberatung und dazu möchte ich einiges anmerken.
Bei einem Aufenthalt von mindestens 12 Monaten in den USA, wie Du es in dem Artikel beschreibst, mit Wohnadresse und amerikanischem Führerschein, entfällt der deutsche Zoll und die Mehrwertsteuer, wenn nachgewiesen wird, dass der amerikanische Wohnort aufgelöst wird und dass der neue Wohnort in Deutschland ist. Dann fällt der Wagen unter Umzugsgut, welches nicht dem Zoll oder der Mehrwertsteuer unterliegt. Man gibt seine deutsche Adresse an und das reicht den Behörden.
Ein grösseres Problem ist der Aufenthalt von 12 Monaten. Ohne Visa muss man nach 90 Tagen verduften. Der Nachweis eines legalen Aufenthaltes von mindestens 12 Monaten kann auch ohne Visa nicht erbracht werden. Wie bekomme ich das Visa?
1. Schwierig
2. H-1B Visa, limitierte Arbeitserlaubnis, muss bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde oder der Botschaft in Frankfurt beantragt werden. Ist ein sehr formeller und langandauernder Vorgang der auch viel Geld kostet.
3. Greencard. Es muss ein amerikanischer Staatsbürger geheiratet werden oder mindestens 3 Jahre fest in den USA gearbeitet worden sein und dann geht ein höllischer Papierkrieg los, es gibt jedes Jahr die Verlosung der Greencards, bei der alle gleiche Chanchen haben, einfach mal bei der Botschaft nachfragen.
4. Ausbildungsvisa. Man schreibt sich an einer Ausbildungsstätte oder Hochschule in den USA ein. Die müssen einen dann als Auszubildenden akzeptieren und bestätigen. Weiterhin muss ein angemessener Leistungsnachweis für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen nachgewiesen werden.
Ich würde niemanden empfehlen ohne Visa länger als 90 Tage in den USA zu bleiben. Sollte man erwischt werden, so drohen hohen Strafen, viel Ärger und man darf in die USA unter Umständen gar nicht mehr einreisen.

4. Fahren mit dem Fahrzeug in USA
Für die Zulassung vor Ort beim DMV (Department of Motor Vehicles) braucht Ihr nur Euren Reisepaß, eine Adresse vor Ort (kann auch ein Postfach sein oder was auch immer), natürlich den Title oder das Certificate of Origin und Kaufvertrag. Der deutsche Führerschein reicht, wie Ihr sicherlich wißt. Die Zulassung des Fahrzeuges bedeutet in der Regel kein Problem, auch der Händler kann dies für Euch übernehmen, wenn Ihr drüben eine Adresse angeben könnt.

Das Hauptproblem stellt die Versicherung dar. Kaum ein amerikanischer Versicherer wird Euch Deckungsschutz anbieten. Natürlich könnt Ihr wie viele andere in Kalifornien oder Florida, wo es keinen Versicherungszwang gibt, auch ohne Versicherung fahren, aber das ist Euer Problem. Das ist auch der Grund, warum die Mietwagenfirmen immer den Extra-Versicherungsschutz anbieten, nämlich für die Übernahme der Unfallkosten, wenn Ihr von einem nicht versicherten Verkehrsteilnehmer getroffen werdet.

Folgende Versicher geben angeblich noch Versicherungen für Ausländer ab:
Sunrise Financial Concepts Inc, 1180 Spring Centre South Boulevard, Suite 204, Orlando (FL), Tel: 001-800-478-7648 (nur innerhalb USA anwählbar), Fax: 001-407-865-7011. Gegen Aufpreis gibt es dort auch einen "Overnight Express Service" für die Police. Kosten ca. 200$ für einen Monat.
AIU North America Inc, 505 Carr Road, R23-7A, Wilmington, Delaware 19809, Tel: 001-302-761-3122, Fax: 001-302-761-3302 - "Temporary Transit Coverage for Foreign Tourists" ohne Preisangabe. Bitte selbst erkundigen.

Bei beiden sind Kunden unter 25 Jahren und besonders teure Fahrzeuge unerwünscht.
Besser ist vielleicht, direkt in Deutschland eine Versicherung abzuschließen:
Tour-Insure, Carl-Petersen-Str. 4, 20353 Hamburg, Tel: 040/25172150, Fax: 040/25172121
Partner ist die Global-Insurance. Kostenpunkt: 200€ pro Monat plus 30€ Bearbeitungsgebühr, Fahrer über 25 Jahre. Bei Fahrern von 21 bis 25 Jahren kostet es das doppelte., darunter geht nichts.

5. Der Transport
Einen zuverlässigen Spediteur zum Hafen kann einem sicher am besten der Ford-Händler vermitteln. An der Ostküste sind die Händler ohnehin auf solche Verkäufe vorbereitet. Ein Preisvergleich kann aber nicht schaden. Je nach Entfernung des Händlers bis zum nächsten Hafen kann der Transport etwa 100 bis 200$ betragen, natürlich nicht von der West- an die Ostküste. Versicherung sollte eingeschlossen sein.

Für die Verschiffung sollte man sich an zuverlässige bekannte Reedereien halten wie z.B. INTERFRACHT oder E.H. Harms (Wallenius-Linie). Es stehen 2 Möglichkeiten zur Verfügung: (Dauer ca. 2 Wochen)
Roll-on/Roll-off.- Das bedeutet, der Wagen wird auf das Schiff gefahren und am Empfängerhafen auch wieder heruntergefahren. Dazu muß das Fahrzeug fahrbereit sein. Preis ca. € 800,-- bis 1100,--
Container-Verschiffung - Hierbei werden bis zu 4 Fahrzeuge in einem Container auf Holzbauten gestapelt. Eine seröse Reederei verwendet haltbares Holz und deckt die unten stehenden Fahrzeuge gegen Öl- und Bremsflüssigkeitsverluste der oberen Fahrzeuge ab. Hier sollte man nicht unbedingt die Schnäppchen suchen, denn das rächt sich meist. Kosten ca. € 1000,-- bis € 1500,-- (5 m.-Fzg.).
In beiden Fällen ist eine Versicherung wichtig, die bei der Reederei mit abgeschlossen wird und den Wert des Fahrzeuges, den Ihr für den Zoll angegeben habt, nicht überschreiten darf, sonst könnte jemand mißtrauisch werden. Der Rest ist Euer Risiko.

Vor Verladung werden die Fahrzeuge durch einen Gutachter begutachtet. Diese stellen dann ein ‘Uncrated Auto and Receiving and/or Delivery Record’ aus. Darin sind alle Ausrüstungen gelistet und alle Beschädigungen oder Kratzer vor Verladung eingetragen. Dies wird in Deutschland übergeben und kann als Kontrolliste verwendet werden. Auf diesem Papier sollte man unbedingt bestehen. Dazu gehört auch noch ein ‘Dock Receipt’ als Versandpapier.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte beim RO-RO-Verfahren Chrom oder exponierte Stellen des Fahrzeuges mit Dämpfungsmaterial vorher versehen.
Bei der Ankunft im Hafen steht bei seriösen Reedereien ein "unabhängiger" Gutachter zur Verfügung, der in Eurem Beisein eventuelle Schäden am Fahrzeug mit festhält. Nehmt Euch die Zeit und untersucht wirklich alle Stellen, denn dies ist die einzige Möglichkeit, Schäden vor Verlassen des Hafens zu dokumentieren. Einen Fotoapparat sollte man sowieso mitbringen. Wer nicht gerne Formulare ohne Ahnung ausfüllt, überläßt die Zollabwicklung lieber der Spedition. Inkl. der Containerbehandlung ist mit ca. DM 400,-- zu rechnen. Gegen Begleichung der Zollgebühren erhält man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Ausfahrt, die unbedingt für die Zulassung benötigt wird.

Thomas Hüfner empfiehlt als zuverlässigen Spediteur das Unternehmen E.H. Harms GmbH & Co. Bremerhaven. Hier die Adresse des Agenten aus Mannheim:
E.H. Harms GmbH & Co. Cox Agency, Völklinger Str. 5-7, 68309 Mannheim, Tel: 0621/734181, Fax: 0621/723665.

 

6. Habe ich überhaupt eine Hersteller-Garantie?
Wenn die Auslieferungsinspektion vom US-Ford-Händler abgestempelt wird, habt Ihr theoretisch mit diesem Beleg auch eine weltweite Garantie. Die Praxis sieht aber hier in Deutschland u.U. etwas anders aus. Wer einen Bekannten in USA hat, kann natürlich besser beim US-Händler Kulanzanträge oder Garantieersatzleistungen beanspruchen. Grundsätzlich muß man aber sicher mit Problemen rechnen und kleinere Arbeiten selbst bezahlen, da sich der Aufwand nicht lohnt. Bei Motorschäden oder sonstigen Arbeiten kann beharrliches Anklopfen oder eine Rechtsschutzversicherung aber sicher helfen. Lt. Jörg Eickmeyer, der sich auch mal bei Ford-Leuten umgehört hat, lehnt Ford die Garantie für den 4,6 Liter mit Automatik Mustang GEN IV) im Export ab. Thomas bestätigt dies: "Garantieprobleme entstehen durch die Automatik. Auch im Military Car Sale-Bereich ist die Automatikversion (Mustang Gen IV) gestrichen. Sie ist nicht stabil genug. Das OD-Band ist zu schmal. Ggf. solltet beim Kauf (ohne Automatik) auf einer schriftlichen Bestätigung der weltweiten Garantie durch FORD bestehen, bevor Ihr unterschreibt!
Für den frühren Mustang GEN V (2005-) sind vor allem die Tankprobleme bekannt, die durch einen beim Einbau üblicherweise abgeknickten Schlauch und damit fehlender Entlüftung entstanden. Die Tankform wurde später geändert. Seriöse Händler kamen ihren Kunden mit Umrüstungen in Deutschland entgegen.

Die "grauen" Mustang-Händler hier (z. B. Fox, Ford Mohag, Ford Kuhn, Geiger U.S.Cars, USCars24.de usw. ) geben meist eine eigene Haus-Garantie, deswegen darf man es Ihnen auch nicht übel nehmen, daß die Mustangs hier nun mal wesentlich teurer sind. Ersatzteilhaltung, Ladenmiete, Werkstattbereitstellung und, und haben halt Ihren Preis. Interessant kann ein Vergleich der Basispreise und Serviceleistungen aber durchaus sein.
Die Eigenbeschaffung von Ersatzteilen dürfte wohl für keinen von Euch ein Problem bedeuten, natürlich kann man auch über die größeren deutschen Ford-Händler (Probe-/Cougar-Lieferanten) entsprechende Ersatzteile bestellen, wenn es sein muß. Billiger gehts natürlich direkt. Am besten schon beim US-Händler nach Ersatzteil-Dokumentation oder Ansprechpartner fragen. Alternativ bei www.stuck-american.de, der an das amerikanische Ford-EDV-System angeschlossen ist und meist für deutsche Ford-Händler ordert.

7. Umrüstung.
Beleuchtungsanlage und Abgasgutachten sind die wichtigsten Hürden, die zu nehmen sind, eine Aufstellung der sonstigen Prüfpunkte findet Ihr als Anlage zu diesem Bericht. Auch die möglichen Ausnahmegenehmigungen sind dort erwähnt. Für neuere Mustangs gibt es Abgasgutachten gegen Gebühr (m.W. ca. 400 Euro) z.B. bei www.stuck-american.de oder www.uscars24.de, die auch Importhilfe für Selbstimportierer anbieten.
Die sogenannten SAE-Scheinwerfer sind normalerweise hier nicht erlaubt und werden in der Regel beanstandet. Es gibt aber auch Fahrzeuge, die nach wie vor damit herumfahren. Bekannte schaffen Möglichkeiten, die für den Normalverbraucher nicht gelten. Es sind Scheinwerfer mit dem korrekten E-Prüfzeichen zu montieren. Wer meint, daß die Mondeo-Augen passen, irrt. Experte Thomas Hüfner gibt Tips für die Umrüstung:

Scheinwerfer-Umrüstungen für Mustangs

Baujahr zu verwenden von Typbezeichnung
64-66 Hella 1A6002-395-071
Bosch 305-603012
67-68 Hella 1A6002-395-071

oder 304-111603

Bosch 010-111603
69-70 Hella 1A6002-395-071

oder 165-EO-21-ES

71-73 Hella 1A6002-395-071
79-86 Hella H4 1AB 003 177-071
Hella H1 1KB 003 177-061
87-93 Hella

VW Polo

bis Bj. 95

links 1AE 137 705-021

rechts 1AE 137 706-021
+ Kappe + Begrenzungslicht

94-96 Hyundai Accent 2-türig links 92105-22260

rechts 92106-22260*



8. Blinkeranlage
Standleuchte und Blinker dürfen vorne nicht in einer Leuchte mit einer Birne zusammen gefaßt sein. Grundsätzlich müssen daher gelb leuchtende vordere Standlichter durch die Blinkerfunktion ersetzt werden. Die hinteren Blinker müssen auch bei eingeschaltetem Licht und getretener Bremse als solche funktionieren und als solche zu erkennen sein. Dazu müssen ggf. 2-Faden-Lampen mit entsprechendem Sockel in die Bremslichtkammern eingebaut werden oder eine zusätzliche 1-Faden-Lampe mit Sockel 5W in der hinteren Leuchteinheit montiert werden. Schluß- und Bremsleuchten sind bei den meisten US-Fahrzeugen mit den Blinkern zu einer Einkammerleuchte zusammengefaßt. Die notwendigen Beleuchtungsänderungen findet Ihr auf der nächsten Seite. Die Schlußleuchte muß separat abgesichert sein. Rotes Blinklicht war bis 31.12.69 ohnehin üblich und ist bei neueren Mustangs auch mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt.

Natürlich kann man auch zusätzliche Blinker aus dem Zubehörhandel montieren, aber wer will schon so häßliche Teile auf der Stoßstange sitzen haben. Einigen TÜV-Beamten wäre das natürlich am liebsten. Eine Warnblinkanlage, separat abgesichert, gehört natürlich bei älteren Fahrzeugen, besonders bei 64-67 auch dazu, wenn noch nicht vorhanden. Hartmut Schouwer kann da aus dem Nähkästchen plaudern: "Falls man bei älteren Mustangs eine Warnblinkanlage nachrüsten möchte, die jeden TÜV-Prüfer wegen der roten Kontrollampe erfreut, muß man eine sehr spezielle nehmen, die den Gegebenheiten im Mustang gerecht wird. Ich habe leider die Erfahrung gemacht, daß selbst einige Bosch-Dienste mit der Bestellung des richtigen Teils überfordert sind, deshalb könnte eine Nennung der Teilenummer nicht schaden. Da beim Mustang die hinteren Blinkleuchten auch die Funktion der Bremsleuchten übernehmen müssen (sog. Zweikreisschaltung), muß eine spezielle Warnblinkanlage verwendet werden (HELLA 6HD 002 535-101, Preis ca. € 40,--)

Spezialteile für neue Mustangs, die zum Umrüsten nötig sind, gibt es lt. Thomas Hüfner im Ford-US-Programm.
Darüber hinaus ist bei neueren Mustangs seit 1991 die Nebelschlußleuchte in Deutschland vorgeschrieben.
Dazu folgende Tips von Thomas Hüfner:
Nebelschlußleuchten-Unterbringung
Hier eine Skizze der Rücklichtschaltung, die Ihr herstellen müßt:

9. Abgasgutachten
Grundsätzlich benötigt man für US-Fahrzeuge, die nach dem 1.3.93 gebaut wurden zur Zulassung in Deutschland ein Abgasgutachten. Glücklicherweise liegt dieses für den neuen Ford Mustang bereits vor.

Beim TÜV Stuttgart gibt es sowohl für den 5.0, als auch für den 4,6L-V8 und 3,8-V6 bereits ein Gutachten. Datenblatt und Gutachten gibt es für ca. € 200,-- gegen Vorkasse (!) beim

TÜV Stuttgart, Abteilung IGA (Internationale Gutachten), Krailenshaldenstr. 30, 70469 Stuttgart Tel. 0711/8933-255, Fax -259. Ansprechpartner Herr Schönbrunn, Herr Falk.

Bei Anfrage bitte VIN (Vehicle Identification No), GKWR und GAWR Front /Rear angeben.

Mit diesen Scheinen besteht zumindest für den Mustang hinsichtlich techn. Daten und Abgas beim TÜV keine Probleme. Alle sonstigen Eventualitäten, die beim TÜV geprüft werden könnten, sind in der Liste enthalten.

10. Wer macht Umrüstungen
Naturlich kann man die Beleuchtungsumrüstungen selber machen, wenn Ihr die o.g. Tips beachtet, wer sich allerdings nicht damit befassen will, der ist sicher bei Thomas Hüfner (06236/55604), Hauptstr. 19, 67141 Neuhofen, Harry Heinen (Solingen), Walter Rühl (Saulheim), AHP in Holland für NL-Importe gut aufgehoben. Gute Connections zum TÜV sparen in jedem Fall viel Geld. Wenn das Fahrzeug einmal zugelassen ist, kann normalerweise eine nachträgliche Reklamation keinen Erfolg haben.
H-Zulassungshinweise für Mustang 1964-1979 von Ralf Wurm: Steuer bei H-Zulassung 191,-- Euro. Egal welcher Hubraum Bei Standard-Zulassung ich glaube € 25,36 pro 100 ccm; also ein 289er Motor mit 4,7ltr = € 1.191,92
Bei einer H-Zulassung sollte das Auto so nahe wie möglich am Auslieferungszustand / Originalzustand sein, doch wie wir inzwischen festgestellt haben, ist dies ein Begriff der von TÜV zu TÜV sehr weit ausgelegt wird, Grobe Veränderungen, wie offene Auspuffanlagen oder vorne 185er, hinten 295er Bereifung sind ( hoffentlich ) nicht möglich. Ein Oldie mit H-Zulassung ist in seiner Nutzung UNEINGESCHRÄNKT; im Gegensatz z.B. zu einer 07-er rote Nummer, die ja auch Privatpersonen beantragen können. Jedoch verlangen die meisten Oldtimerversicherungen, dass im Haushalt ein normales Alltagsfahrzeug vorhanden sein muss ( Papa, Mutti, Frau, Freundin, Freund, Oma, Opa IM HAUSHALT ) Übergangsvorschriften der StVZO nach Datum sortiert:


11. Kosten/Preise
Die aktuellen Preise für den Mustang in Deutschland von Händlern inkl. Garantie, nur anhand einiger Beispiele:
2008er Bullitt um die 35.000 Euro
2009er Bullitt um die 36.500 Euro
2009er V6 Coupe kostet um die
2010er V6 Coupe ab ca. Euro 32000,--
2009 V8 GT Premium um die 33.000,
2009er V8 Cabrio um die 38.000.--
2010 V8 GT Premium um die 40.000 Euro.
2010 V8 GT Premium Cabrio um die 45.000 Euro
Shelby GT500 um die 55.700 Euro


Aufgrund des günstigen Dollar-Kurses (ca. 1,30 Ende 2008) lassen sich vor allem für die Modelle bis 2008 zur Zeit günstige Schnäppchen drüben machen. Preise um die 14-18.000 Dollar für Fahrzeuge mit Meilenleistungen unter 20.000 sind keine Seltenheit.
Die Transportkosten zum US-Hafen sind schon oben erwähnt, die Verladung im Hafen kostet ca. € 150,-- - € 200.
Die Fracht liegt bei ca. € 800 - 1200,-- für RO-RO und bei ca. € 1200 - 1500,-- für den Container.
Der Zoll liegt derzeit bei 10 %, allerdings werden auch die Frachtkosten (von US bis zum Bestimmungsort in Deutschland) mit zum Wagenwert gerechnet und als Berechnungsgrundlage genommen.
In Deutschland kommen die (z.Zt.) 19% Mwst., Kosten für die Umrüstung zwischen DM 700,-- und DM 1800,-- (Selbermacher oder Werkstatt) , Zollabwicklungskosten im Hafen ca. € 200,-- , Nebenkosten für TÜV, Mustergutachten (s.o.) .
Import über die Niederlande nur 7%, dann ist der Wagen in der EU und keine weitere Verzollung notwendig! Außerdem ist der Weg von USA nach Holland kürzer. Import und Hilfe bei der Zulassung z.B. über die Firma www.americanhorsepower.nl
In der Schweiz liegt der Importsatz bei 12-15 Schweizer Franken pro 100kg Fahrzeuggewicht, der MwSt-Satz bei 7,6%.


12. Wichtig für den deutschen Brief:
Alte Regelung: Vor Anmeldung unbedingt beim Kraftfahrbundesamt anfragen. Diese müssen erklären, daß es keine deutschen Papiere gibt und der Wagen sauber, d.h. nicht gestohlen ist. Ein Formular hat die Zulassungsstelle. Denn ohne diese KBA-Anfrage gab es bis 2007 keinen deutschen Brief.
Aktueller Hinweis zum Thema Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ralf Wurm:

KBA - Flensburg: Aktueller Hinweis
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.